Fundstelle
Wo wurde die Aussage gefunden? Zeitung, Akte, Datenbank, Buch, Video, Website oder Archiv.
Quellenordnung · Herkunft und Aussageumfang
DER OGER zählt Quellen nicht nur. Das Projekt fragt, woher sie stammen, ob sie voneinander unabhängig sind, unter welchen Bedingungen sie entstanden und welche konkrete Aussage sie tragen.
Quellenkritik
Wo wurde die Aussage gefunden? Zeitung, Akte, Datenbank, Buch, Video, Website oder Archiv.
Wo entstand die Information tatsächlich? Wer beobachtete, maß, schrieb, entschied oder veröffentlichte zuerst?
Welche konkrete Behauptung trägt die Quelle – und welche weitergehende Behauptung gerade nicht?
Welche unabhängige Quelle, materielle Spur oder spätere Untersuchung bestätigt oder widerspricht?
Einordnung
Eine Pressemitteilung, ein Gerichtsurteil und eine naturwissenschaftliche Untersuchung können denselben Fall behandeln und dennoch etwas völlig Verschiedenes belegen.
Quelle aus unmittelbarer Nähe zum Ereignis oder Verfahren, etwa Originaldokument, Akte, Messung, Aufnahme oder zeitgenössische Aussage.
Bericht, Urteil, parlamentarische Untersuchung oder andere institutionelle Auswertung mit benannter Zuständigkeit.
Fachlich nachvollziehbare Untersuchung mit offengelegter Methode und überprüfbaren Belegen.
Presse oder andere öffentliche Darstellung aus der untersuchten Zeit; wichtig für die damalige Wahrnehmung, aber nicht automatisch Beweis für den behaupteten Sachverhalt.
Rückblickende Auswertung mit Zugang zu später verfügbaren Quellen oder neuem Wissen.
Erklärung einer Behörde, Regierung, Organisation oder anderen beteiligten Stelle. Sie belegt zunächst deren Position, nicht automatisch den behaupteten Sachverhalt.
Mehrere Texte sind nur dann mehrere Informationswege, wenn sie nicht alle auf dieselbe Ausgangsquelle zurückgehen.
Belegvertrag
Der Status gehört zur Aussage, nicht zum Ruf der Quelle. Auch eine seriöse Quelle kann eine offene Frage wiedergeben; auch ein historisches Dokument kann zuverlässig belegen, dass eine Behauptung erhoben wurde, ohne ihre Wahrheit zu beweisen.
Die Aussage wird durch überprüfbare Quellen oder Befunde getragen, die für genau diese Aussage ausreichen.
Nur verwenden, wenn die Belegkette den behaupteten Umfang tatsächlich trägt.Mehrere Befunde sprechen für die Aussage, es bleibt aber eine erkennbare Restunsicherheit.
Die offene Unsicherheit muss benannt bleiben; wahrscheinlich ist nicht bewiesen.Es bestehen ernsthafte, sachlich begründete und nicht abschließend geklärte Gegenpositionen.
Die maßgeblichen Positionen und ihre jeweiligen Belege müssen erkennbar bleiben.Die vorhandenen Quellen reichen nicht aus, um die Frage belastbar zu entscheiden.
Eine offene Frage darf nicht durch Sprachsicherheit geschlossen werden.Eine frühere Behauptung ist durch belastbare Gegenbelege oder eine gesicherte spätere Klärung nicht mehr haltbar.
Die frühere Behauptung darf dokumentiert werden, muss aber als widerlegt gekennzeichnet sein.Die Aussage wird als historisch tatsächlich erhobene Anschuldigung oder Deutung dokumentiert; ihre damalige Existenz ist nicht mit ihrer Wahrheit gleichzusetzen.
Immer kenntlich machen, wer die Behauptung wann erhob und welchen Belegstand sie hatte.Ausbau
Diese Seite bildet den Vertrag für das spätere Register. Jede veröffentlichte Quelle kann eine feste Kennung, Quellenart, Titel, Urheber oder Institution, Datum, Fundstelle, betroffene Beiakten, getragene Aussagen und gegebenenfalls eine Archivfassung erhalten.